Liegenschaften, Baumschutz, Wald und Jagd

Bodenrichtwerte

Die durchschnittlichen Lagewerte für Grund und Boden der Nutzungsarten Bauland, Freizeit- und Kleingarten sowie Land- und Forstwirtschaft sind bequem und sprechzeitenabhängig online über das Bodenrichtwertinformationssystem www.boris.sachsen.de einsehbar. Telefonische und persönliche Auskünfte sind innerhalb der Sprechzeiten über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möglich.


Sprechzeiten:
Montag und Freitag 8 - 12 Uhr / Dienstag und Donnerstag 8 - 12 Uhr sowie 13 - 18 Uhr


Tel: 03501 515-3302 oder -3304
E-Mail:  
Besucheranschrift: 01796 Pirna, Schloßpark 22

Gehölzschutz / Baumfällung

Geschützt sind gemäß Gehölzschutzsatzung der Gemeinde Klingenberg u.a.:

  • Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mind. 0,80 m - gemessen in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden.

  • Obstbäume mit einem Stammumfang von mind. 0,60 m - gemessen in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden.

  • Straßenbäume und Bäume auf Flächen für den ruhenden Verkehr ohne Beschränkung auf einen bestimmten Stammumfang

  • Sträucher von mind. 3 m Höhe

  • freiwachsende Hecken unterschiedlicher Höhe und mind. 5 m Länge

Im Zeitraum 01.03. – 30.09. sind Fällungen nur mit Sondergenehmigung möglich! 


Für die Verkehrssicherheit der Bäume an kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen sowie die Durchführung der Pflegemaßnahmen ist die Bauverwaltung der Gemeinde Klingenberg zuständig. Die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

 

Verweis auf Gehölzschutzsatzung


Ansprechpartner: Madlen Zunker

Wald und Jagd

Allgemeines
Gemäß des Bundesjagdgesetzes ist das Jagdrecht die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.


Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen des Bundesjagdgesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke.


Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.


Sie wird in Fachfragen von der unteren Jagdbehörde (Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) angeleitet.
 
Veröffentlichung der Kontaktdaten
Die Angaben der Kontaktdaten beruhen auf Freiwilligkeit und beanspruchen daher keine Vollständigkeit. Für die Aktualität der Daten sind die Jagdgenossenschaften eigenverantwortlich.


Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber der Gemeinde Klingenberg abgeleitet werden.
Möchten Sie Ihre Jagdgenossenschaft auf unserer kommunalen Webseite präsentieren oder den vorhandenen Eintrag aktualisieren? Dann reichen Sie bitte nachstehendes Formular ausgefüllt und unterzeichnet in der Gemeindeverwaltung ein.


Die schriftliche Einwilligung erfolgt gemäß Artikel 13 DS-GVO und kann jederzeit widerrufen werden.

 

Formular - Zustimmung Veröffentlichung Daten "Jagd" (PDF, 556 KB)


Kontakte
Jagdgenossenschaft Höckendorf-Obercunnersdorf
Dorfstraße  15, 01774 Klingenberg OT Obercunnersdorf
Telefon:
Mobil: 0173 7526267
E-Mail: 

 

Jagdgenossenschaft Pretzschendorf
Erich-Weinert-Straße 50 b, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf
Telefon: 035058 41135
Mobil: 0174 6516058

 

Jagdgenossenschaft Colmnitz-Klingenberg
Siedlerweg 5, 01774 Klingenberg
Telefon: 035202 50484
E-Mail: 

 

Jagdgenossenschaft Beerwalde
Mühlenstraße 26, 01774 Klingenberg OT Beerwalde
Telefon: 035055 61003

Ihre Ansprechpersonen

Lippert, Stefan
Leiter Bauverwaltung
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf
Telefon: 035055 680-60
Fax: 035055 680-98
E-Mail:   


Zunker, Madlen

Liegenschaften sowie Baumschutz

Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf
Telefon: 035055 680-65
Fax: 035055 680-98
E-Mail: