Aktuelle Nachrichten & Hinweise
Herzlich willkommen ...

... auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Klingenberg – Ihrem digitalen Tor zu unserer lebendigen und vielfältigen Gemeinschaft. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über unsere charmante Gemeinde, ihre Einwohner, Veranstaltungen und die zahlreichen Angebote, die Klingenberg zu einem besonderen Ort machen.

Ihr Besuch im BÜRGERBÜRO ist nur MIT TERMIN möglich

Das  Bürgerbüro in Höckendorf sowie auch das Bürgerbüro in Pretzschendorf arbeiten mit Terminvergabe. Alle anderen Fachbereiche stehen Ihnen innerhalb der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.  

Termin buchen im:

bullet.gif  Bürgerbüro Höckendorf (Schulweg 1, 01774 Klingenberg)      

bullet.gif  Bürgerbüro Pretzschendorf (Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg)

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates

10.12.2024

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir laden Sie herzlich ein zur 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Klingenberg

am Dienstag, dem 10. Dezember 2024 um 19:00 Uhr,

im Seminarraum des Hotel-Gasthofes "Zum Erbgericht",

Dippoldiswalder Straße 5 in 01774 Klingenberg

 

Alle Informationen zum Sitzungsinhalt finden Sie in unserem Rats- und Bürgerinformationssystem unter folgendem Link: 

 

bullet.gif  Sitzungsunterlagen der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2024

Sächsische Tierseuchenkasse - Tierbestandsmeldung 2025

06.11.2024

 

 

Tierbestandsmeldung 2025

 

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

 

Sehr geehrte Tierhalter*innen,

 

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

 

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

-        eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,

-        die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und

-        die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

 

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2024 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2025 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

 

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2025 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2025 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.

 

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

 

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

 

Bitte unbedingt beachten:

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen. 

 

QR-Code für Neuanmeldung

 

Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: +49 351 80608-30

E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de

Internet: www.tsk-sachsen.de

Die Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH (WVWGmbH) informiert: Winterfestmachung in der Wasserversorgung

06.11.2024

 

Winterfestmachung in der Wasserversorgung

Durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit können im Winterhalbjahr Frostschäden an der Hausinstallation auftreten. Über geborstene Leitungen kann vielfach unbemerkt über die Messeinrichtung erfasstes und damit kostenpflichtiges Wasser ungenutzt abfließen. Hinzu kommen Aufwendungen für notwendige Reparaturen und ggf die Beseitigung der Wasserschäden.

Wir fordern alle Grundstückseigentümer und Mieter auf, die nachfolgenden Hinweise zu beachten:

1. Bei Frostgefahr Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen sowie Wasserzähleranlagen schließen und erforderlichenfalls sofort instand setzen.

2. Freiliegende Leitungen, Wasserzähler- und Abstellschächte an ungeschützten Stellen mit nicht aufsaugendem Material abdecken und isolieren.

3. Wasserleitungen und Wasserzähler in nicht frostfreien Räumen schützen.

4. Sommerleitungen sowie im Winter nicht benötigte frostgefährdete Leitungen sind zu entleeren.

5. Die Straßenkappen der Hausanschlüsse außerhalb der öffentlichen Verkehrsanlagen sollten soweit möglich bzw. im eigenen Interesse der Anschlussnehmer durchgängig eis- und schneefrei gehalten werden.

6. Bei eingefrorenen Leitungen im Haus (Kundenanlage) ist mit dem Auftauen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, welches im Installateurverzeichnis der Gesellschaft eingetragen ist.
Weitere Informationen zum Installateurverzeichnis können dem Internet unter
www.wvwgmbh.de/kundenservice/installateurverzeichnis entnommen werden.

7. Eingefrorene Wasserzähler und Hausanschlüsse sind unverzüglich der WVWGmbH unter der Servicenummer 035202 510421 zu melden.


Freital, 06.11.2024

Technischer Ausschuss - Sitzungsdokumentationen
Gemeinschaftsausschuss - Sitzungsdokumentationen

26.11.2024

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

unter dem nachfolgendes Link gelangen Sie zu den

Dokumentationsunterlagen:

bullet.gif  Sitzungsunterlagen der GMA-Sitzung am 12.06.2024

bullet.gif  Sitzungsunterlagen der GMA-Sitzung am 13.03.2024

bullet.gif  Sitzungsunterlagen der GMA-Sitzung am 24.01.2024

Einwohnerversammlung - Sitzungsdokumentationen

26.11.2024

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

unter dem nachfolgenden Link gelangen Sie zu den Dokumentationsunterlagen der letzten Einwohnerversammlungen. Unter anderem können Sie hier das Versammlungsprotokoll einsehen.

bullet.gif  Einwohnerversammlung 28.10.2024

bullet.gif  Einwohnerversammlung 06.05.2024

bullet.gif  Einwohnerversammlung 20.11.2023

Verwaltungsausschuss - Sitzungsdokumentationen
Wahlergebnis der Landtagswahl am 1. September 2024 der Gemeinde Klingenberg
Informationen der Sächsischen Staatsregierung

bullet.gif  Ärztlicher Bereitschaftsdienst:  116 117

bullet.gif  Bundesgesundheitsministerium:  030 346 465 100

bullet.gif  Hotline Bundeswirtschaftsministerium:  030 186 150

Hilfetelefone

Erziehungs- und Familienberatungsstellen
 

Erziehende und ihre Kinder stehen oft vor große Herausforderungen, gerade auch in der jetzigen Zeit. Wenn die Belastungen zu groß werden, sollten sich Betroffene frühzeitig Hilfe suchen.

Für die Beratung stehen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Erziehungs- und Familienberatungsstellen zur Verfügung. Diese sind wie folgt zu erreichen:

Einrichtung

Erreichbarkeit

Kontakt

Diakonie Pirna

Telefonisch, Videotelefonie via Skype oder Zoom, E-Mail

03501 470030

familienberatung@diakonie-pirna.de

Diakonie Dippoldiswalde

Telefonisch, online

0351 6463289

03504 617068

www.evangelische-beratung.info/diakonie-dippoldiswalde

AWO Dippoldiswalde

Telefonisch

03504 615515

AWO Freital

Telefonisch, E-Mail

0351 79664926

erziehungsberatung@awo-weisseritzkreis.de

DRK Pirna

Telefonisch: Mo bis Fr: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr; E-Mail

03501 5712719

beratungsstelle@drkpirna.de

Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V.

Online

www.bke-beratung.de

 

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Landkreises sind telefonisch und per E-Mail für die Meldung von Kindeswohlgefährdungen als auch für die Träger im Krisenfall im Rahmen des Servicedienstes Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar, danach über die Rufbereitschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Weiteres finden Sie unter: www.landratsamt-pirna.de/kinderschutz.html

 

Hilfe bei häuslicher Gewalt

In der momentanen ungewohnten Situation zeigt sich, dass Fälle von häuslicher Gewalt ansteigen. Umso wichtiger ist hier eine Beratung durch geschultes Personal. Dies wird in unserem Landkreis durch die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking sichergestellt.

Die Erreichbarkeit ist per Telefon 0351 79552205 und per E-Mail beratung@skf-radebeul.de  gegeben.

 

Weitere Notrufnummern und Kontakte

Kinder- und Jugendtelefon: 0800 1110333

Sucht- und Drogenhotline: 01805 313031

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 0116016

Telefonseelsorge: 0800 1110111 und 0800 1110222

Nummer gegen Kummer: 116111 und 0800 1110333

Elterntelefon: 0800 1110550

Frauen- und Kinderschutzhaus Pirna: 03501 547160 (24 Stunden erreichbar)

Männerschutzwohnung Dresden: 0351 32345422

Täter*innenberatung Escape: 0351 8104343

Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 2255530 und www.hilfetelefon.de

 
Quelle: www.landratsamt-pirna.de/beratungsstellen-im-landkreis-22869.html
Öffnungszeiten

Die folgenden Zeiten gelten für den Standort Höckendorf und den Standort Pretzschendorf:

Montag   9:00 - 12:00
Dienstag

  9:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Mittwoch geschlossen
Donnerstag

  9:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Freitag   9:00 - 12:00
Gemeindeverwaltung - Hauptsitz
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
035055 680-0
035055 680-99
Gemeindeverwaltung - Außenstelle
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf
035055 680-0
035055 680-98
Partnerschaften / Mitgliedschaften

 

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