Schiedsstelle
Allgemeines

Gemäß § 2 Abs. 1 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) ist die Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter wahrgenommen.

Das Schlichtungsverfahren dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

Schlichtungs- und Sühneverhandlungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Der Friedensrichter hat, auch nach Beendigung seiner Amtszeit, Verschwiegenheit über die Verhandlungen und die ihm bekannt gewordenen Verhältnisse von Parteien zu bewahren.

Örtliche Zuständigkeit
  • Gemeinde Klingenberg
  • Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau
Sachliche Zuständigkeit

a) Schlichtungsverfahren bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 1 Abs. 2 SächsSchiedsGütStG

  • vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung)
  • Ansprüche aus dem Nachbarrecht (z. B. Überhang von Ästen und Sträuchern)
  • nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Verleumdung, üble Nachrede)

b) Sühneverfahren bei Privatklagesachen nach § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung gem. § 223 und 229 Strafgesetzbuch
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Schiedsstelle
Markt 2, 01744 Dippoldiswalde
03504 649-90 (Bürgerbüro)
03504 649-9150
Terminvereinbarung

Termine bitte über o. g. E-Mail-Adresse vereinbaren.

Persönliche Vorsprachen bei Bedarf über das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Dippoldiswalde zu den üblichen Öffnungszeiten.

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