Die »Sächsische Ehrenamtskarte« würdigt das ehrenamtliche Engagement sächsischer Bürgerinnen und Bürger. Sie ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für geleistetes ehrenamtliches Engagement.
Die Ehrenamtskarte gilt in der 6. Auflage ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Inhaber der »Sächsischen Ehrenamtskarte« haben für die Dauer der Gültigkeit der Karte die Möglichkeit, Vergünstigungen zu genießen, etwa beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern ...
Die Ehrenamtskarte gilt für alle Inhaber gleichermaßen und sachsenweit. Es können somit Vergünstigungen von Anbietern auch außerhalb des eigenen Wohnortes in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen und Beantragung der Ehrenamtskarte
Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte sind durch die Trägerorganisation bzw. die Trägerorganisationen zu bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:
Die Entgegennahme der bestätigten Anträge und die Ausgabe der Karten erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde der Ehrenamtlichen.
Formulare
Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte unter: