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Bau- und Straßenverkehrsrecht

Bauleitplanungen

Die Bauleitplanung ist ein gemeindliches Instrument zur Regelung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und Bodennutzung. Als Ziele verfolgt sie eine geordnete Siedlungsentwicklung, eine funktionsgerechte Stadtgestaltung sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit.

 

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg

Für die Gemeinde Klingenberg liegen folgende Bebauungspläne vor:

Ansprechpartner: Stefan Lippert

Baugenehmigungen

Baugenehmigungen gemäß der Sächsischen Bauordnung werden durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bauamt, Referat Bauaufsicht erteilt.


Verfahrensfreie Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, sind in § 61 der Sächsischen Bauordnung aufgeführt.

Abbruchvorhaben

Die Beseitigung von baulichen Anlagen wird in § 61 Abs. 3 Sächsischen Bauordnung in gültiger Fassung geregelt. Für die dort aufgezeigten Gebäude und Anlagen bedarf es keiner Baugenehmigung.


Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abt. Umwelt, Ref. Abfall/Boden/Altlasten, stellt ein Merkblatt zu abfall- und bodenschutzrechtlichen Anforderungen bei Abbrucharbeiten zur Verfügung. Dieses Merkblatt gibt Hinweise zur rechtmäßigen Entsorgung der Abfälle und zum Bodenschutz.

Werbeanlagen / Festbeschilderung

Werbung im öffentlichen Verkehrsraum wird unterschieden in

  • Werbeanlagen

  • Werbeplakate

  • Werbebanner.

Für Werbeanlagen (ortsfeste bauliche Anlagen) mit einer Ansichtsfläche über 1 qm ist eine baurechtliche Genehmigung gemäß § 59 Abs. 1 SächsBauO erforderlich.


Der Bauantrag ist im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Bau, Referat Bauaufsicht einzureichen. Diesem sind ein Lageplan Maßstab 1:500 und eine Bauzeichnung (oder Foto) beizufügen. Das Bauamt des Landratsamtes prüft, ob noch ein Nachweis der Standsicherheit erforderlich ist.


Die Errichtung von Werbeanlagen unter 1 qm Ansichtsfläche fallen unter die verfahrensfreien Bauvorhaben. Dennoch muss die Werbeanlage hinsichtlich der Standfestigkeit und Konstruktion den einschlägigen Bauvorschriften genügen. In Ihrem formlosen Antrag geben Sie bitte folgende Punkte an:

  • Standort

  • Größe

  • Gestaltung (Text o. ä.)

Bei der Aufstellung einer Werbeanlage sind Sichtbehinderungen und Blendwirkungen auszuschließen. Die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auf der Straße darf nicht gefährdet werden.

 

 

 

 

Ansprechpartner
Lippert, Stefan
Bauamtsleiter
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf


Telefon: 035055 680-60
Fax: 035055 680-98
E-Mail: 

 

Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Die Gemeinde Klingenberg nimmt die Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO für die kommunalen Straßen wahr. Sie ist für den Erlass  von verkehrsrechtlichen Anordnungen  zuständig. Bei Maßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen  ist das Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abt. Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht  zuständig.


Mit dem „Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO“ sind   ein Verkehrszeichenplan / Regelplan sowie ein Straßenplan mit einzureichen. Durch die Gemeinde erfolgt eine Anhörung der Polizeidirektion, Rettungsleitstelle sowie je nach Erfordernis des Regionalverkehrs, Träger öffentlicher Belange und Gewerbetreibender.
 
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Sperrung einzureichen. Vor Erlass der Anordnung darf keine Straßeneinschränkung vorgenommen werden. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Ansprechpartner: Annett Boldt, Madlen Zunker

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche bedarf gemäß § 29 Abs. 2 der StVO einer Erlaubnis. Der Erlass dieser Erlaubnis erfolgt durch das Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abt. Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht. Der Antrag sowie eine Straßenkarte sind frühzeitig einzureichen. Durch das Landratsamt erfolgt eine Anhörung der betroffenen Behörden und Einrichtungen.

 

Ansprechpartner:  Annett Boldt, Madlen Zunker

Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

Auf Antrag wird die Erlaubnis zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen erteilt. Das können Flächen für Bauarbeiten, z.B. das Aufstellen von Gerüsten und Baucontainern, Lagerung von Baumaterial, Bauzäune, Aufgrabungen zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie das Herstellen dauerhafter Grundstückseinfahrten sein.


Neben dem Antrag mit Angabe der Art der Sondernutzung, der Nutzungsfläche und des Zeitraumes ist ein Lageplan (außer bei Plakatierung) einzureichen. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.


Zuständig für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ist das Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abteilung Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht. 


Zusätzlich zur Sondernutzungserlaubnis ist die verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO   bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Ansprechpartner:  Annett Boldt, Madlen Zunker

 

 

 

 

Ansprechpartner
Boldt, Annett
Bauordnungs- und Straßenverkehrsrecht
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf


Telefon: 035055 680-66
Fax: 035055 680-98
E-Mail: 


Ansprechpartner

Zunker, Madlen

Liegenschaften sowie Baumschutz
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf


Telefon: 035055 680-65
Fax: 035055 680-98
E-Mail: