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Steuern

Das Sachgebiet Steuern ist für die Erhebung der Gemeindesteuern zuständig. Dies sind Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

Zur Festsetzung der Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer hat die Gemeinde Klingenberg eine Hebesatzsatzung erlassen.

Grundsteuer

Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.

 

Für was muss man Grundsteuer bezahlen?

Der Grundsteuer unterliegen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und Grundstücke, z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke (Grundsteuer B).

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d.h. für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und jedes Grundstück in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerin bzw. des Eigentümers werden bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.

 

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Die Gemeinde verlangt die Grundsteuer von der Person bzw. den Personen, der bzw. denen das Finanzamt den Grundbesitz zugerechnet hat. Ist diese Zurechnung falsch, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Pirna. Gehört der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder das Grundstück mehreren Personen, Gesellschaften oder Gemeinschaften, schulden sie die Grundsteuer gemeinsam.

Ändert sich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, muss ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Jahr der Grundbucheintragung die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Für das Jahr, in dem sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, muss noch die alte Eigentümerin bzw. der alte Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Die alten und neuen Eigentümerinnen und Eigentümer können untereinander vereinbaren, dass die Kosten von der neuen Eigentümerin bzw. dem neuen Eigentümer übernommen werden. Die Gemeinde selbst darf die Grundsteuer für dieses Kalenderjahr nicht von der neuen Eigentümerin bzw. dem neuen Eigentümer verlangen, sondern muss dafür noch auf die bisherigen Steuerpflichtigen zugreifen.

 

Wie hoch ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt in der Gemeinde Klingenberg zwei Hebesätze. Ein Hebesatz gilt für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft der Gemeinde („Grundsteuer A“). Der andere Hebesatz gilt für alle Grundstücke der Gemeinde („Grundsteuer B“).

 

Wann muss ich die Grundsteuer bezahlen?

Die Grundsteuer wird als Jahresbetrag festgesetzt, der in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig wird.

Auf Ihrem Grundsteuerbescheid finden Sie detaillierte Informationen dazu, wann und wie viel Grundsteuer Sie bezahlen müssen.

 

Verfahrensablauf

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Ihnen werden deshalb drei Bescheide zugeschickt: 1. Bescheid über den Grundsteuerwert, 2. Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, 3. Grundsteuerbescheid.

Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über den Grundsteuerwert sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das örtlich zuständige Finanzamt Pirna erstellt und verschickt.

Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) erstellt und verschickt die Gemeinde Klingenberg. Erst im dritten Bescheid steht wie viel Grundsteuer Sie bezahlen müssen. Dort sind auch die Fälligkeitstermine und die Bankdaten der Gemeinde aufgeführt.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Die zu zahlende Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Klingenberg im Gewerbesteuerbescheid bekannt gegeben.
 

Die Steuer wird in einem gestuften Verfahren festgesetzt.

In einer ersten Stufe ermitteln die Finanzämter den Gewerbeertrag und multiplizieren diesen mit einem Prozentsatz, der als Steuermesszahl bezeichnet wird. Das Ergebnis ist der sog. Steuermessbetrag, der in einem gesonderten Bescheid, dem sog. Steuermessbescheid, vom zuständigen Finanzamt festgesetzt wird.

Auf diese von der staatlichen Finanzverwaltung festgestellten Steuermessbeträge wendet die Gemeinde Klingenberg einen Vervielfältiger (Hebesatz) an. Aus dieser Multiplikation ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer, die die Gemeinde im Gewerbesteuerbescheid festsetzt.

Für steuerpflichtige Gewerbebetriebe besteht eine Steuererklärungspflicht zur Festsetzung des Steuermessbetrags. Der staatliche Messbescheid und der gemeindliche Gewerbesteuerbescheid müssen ggf. gesondert angefochten werden. Dabei sind die in der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung genannten Fristen einzuhalten.
 

Es ist zu beachten, dass die Gemeinde Klingenberg an die staatlichen Bescheide gebunden ist, und dass Einwände gegen die staatlichen Bescheide im Rahmen der gemeindlichen Steuererhebung regelmäßig nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn die staatlichen Bescheide bestandskräftig sind.

Hundesteuer

Die Gemeinde Klingenberg erhebt eine Steuer für das Halten von Hunden mit der entsprechenden Hundesteuersatzung.

Als örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer wird die Hundesteuer nicht für gewerblich gehaltene Hunde (z.B. Tierhandlung oder Diensthunde) erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Hundesteuersatzung den Hundehalter verpflichtet, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft der Gemeinde Klingenberg zu melden (Anzeigepflicht), um die Hundesteuererhebung zu ermöglichen.

 

Ihre Ansprechpersonen

Schneider, Kerstin
Steuerangelegenheiten
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
Telefon: 035055 680-41
Fax: 035055 680-99
E-Mail:


Kirchner, Sophie
Steuerangelegenheiten
Schulweg 1, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
Telefon: 035055 680-43
Fax: 035055 680-99
E-Mail: