Bau- und Straßenverkehrsrecht
Bauleitplanungen
Die Bauleitplanung ist ein gemeindliches Instrument zur Regelung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung und Bodennutzung. Als Ziele verfolgt sie eine geordnete Siedlungsentwicklung, eine funktionsgerechte Stadtgestaltung sowie Umweltschutz und Nachhaltigkeit.
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Klingenberg
Für die Gemeinde Klingenberg liegen folgende Bebauungspläne vor:
Bebauungsplan Am Pfarrbusch OT Colmnitz (PDF, 6.3 MB)
1. Änderung Bebauungsplan "Am Rittergut" Colmnitz (PDF, 24 MB)
Ansprechpartner: Stefan Lippert
Baugenehmigungen
Baugenehmigungen gemäß der Sächsischen Bauordnung werden durch das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bauamt, Referat Bauaufsicht erteilt.
Verfahrensfreie Vorhaben, die keiner Baugenehmigung bedürfen, sind in § 61 der Sächsischen Bauordnung aufgeführt.
Abbruchvorhaben
Die Beseitigung von baulichen Anlagen wird in § 61 Abs. 3 Sächsischen Bauordnung in gültiger Fassung geregelt. Für die dort aufgezeigten Gebäude und Anlagen bedarf es keiner Baugenehmigung.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abt. Umwelt, Ref. Abfall/Boden/Altlasten, stellt ein Merkblatt zu abfall- und bodenschutzrechtlichen Anforderungen bei Abbrucharbeiten zur Verfügung. Dieses Merkblatt gibt Hinweise zur rechtmäßigen Entsorgung der Abfälle und zum Bodenschutz.
Merkblatt für Abbrucharbeiten (PDF, 20 KB)
Werbeanlagen / Festbeschilderung
Werbung im öffentlichen Verkehrsraum wird unterschieden in
Werbeanlagen
Werbeplakate
Werbebanner.
Für Werbeanlagen (ortsfeste bauliche Anlagen) mit einer Ansichtsfläche über 1 qm ist eine baurechtliche Genehmigung gemäß § 59 Abs. 1 SächsBauO erforderlich.
Der Bauantrag ist im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Abteilung Bau, Referat Bauaufsicht einzureichen. Diesem sind ein Lageplan Maßstab 1:500 und eine Bauzeichnung (oder Foto) beizufügen. Das Bauamt des Landratsamtes prüft, ob noch ein Nachweis der Standsicherheit erforderlich ist.
Die Errichtung von Werbeanlagen unter 1 qm Ansichtsfläche fallen unter die verfahrensfreien Bauvorhaben. Dennoch muss die Werbeanlage hinsichtlich der Standfestigkeit und Konstruktion den einschlägigen Bauvorschriften genügen. In Ihrem formlosen Antrag geben Sie bitte folgende Punkte an:
Standort
Größe
Gestaltung (Text o. ä.)
Bei der Aufstellung einer Werbeanlage sind Sichtbehinderungen und Blendwirkungen auszuschließen. Die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auf der Straße darf nicht gefährdet werden.
Ansprechpartner
Lippert, Stefan
Bauamtsleiter
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf
Telefon: 035055 680-60
Fax: 035055 680-98
E-Mail:
Örtliche Straßenverkehrsbehörde
Die Gemeinde Klingenberg nimmt die Aufgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO für die kommunalen Straßen wahr. Sie ist für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständig. Bei Maßnahmen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist das Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abt. Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht zuständig.
Mit dem „Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO“ sind ein Verkehrszeichenplan / Regelplan sowie ein Straßenplan mit einzureichen. Durch die Gemeinde erfolgt eine Anhörung der Polizeidirektion, Rettungsleitstelle sowie je nach Erfordernis des Regionalverkehrs, Träger öffentlicher Belange und Gewerbetreibender.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Sperrung einzureichen. Vor Erlass der Anordnung darf keine Straßeneinschränkung vorgenommen werden. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
Antrag verkehrsrechtliche Anordnung für Gemeindestraßen (PDF, 574,45 KB)
Ansprechpartner: Annett Boldt, Madlen Zunker
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche bedarf gemäß § 29 Abs. 2 der StVO einer Erlaubnis. Der Erlass dieser Erlaubnis erfolgt durch das Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abt. Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht. Der Antrag sowie eine Straßenkarte sind frühzeitig einzureichen. Durch das Landratsamt erfolgt eine Anhörung der betroffenen Behörden und Einrichtungen.
Ansprechpartner: Annett Boldt, Madlen Zunker
Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum
Auf Antrag wird die Erlaubnis zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen erteilt. Das können Flächen für Bauarbeiten, z.B. das Aufstellen von Gerüsten und Baucontainern, Lagerung von Baumaterial, Bauzäune, Aufgrabungen zur Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie das Herstellen dauerhafter Grundstückseinfahrten sein.
Neben dem Antrag mit Angabe der Art der Sondernutzung, der Nutzungsfläche und des Zeitraumes ist ein Lageplan (außer bei Plakatierung) einzureichen. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Zuständig für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ist das Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Abteilung Straßenbau und Verkehr, Referat Verkehrsrecht.
Zusätzlich zur Sondernutzungserlaubnis ist die verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Antrag nach § 45 StVO (PDF, 358 KB)
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
Ansprechpartner: Annett Boldt, Madlen Zunker
Ansprechpartner
Boldt, Annett
Bauordnungs- und Straßenverkehrsrecht
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf
Telefon: 035055 680-66
Fax: 035055 680-98
E-Mail:
Ansprechpartner
Zunker, Madlen
Liegenschaften sowie Baumschutz
Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf
Telefon: 035055 680-65
Fax: 035055 680-98
E-Mail:

